Haben Sie Ihre Betreiberverantwortung im Blick? Kennen Sie Ihre Betreiberpflichten?
Als Arbeitgeber und Betreiber von technischen Anlagen und Gebäuden sollten Sie sich zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen, der Umwelt sowie aufgrund geschlossener Verträge intensiv mit Ihren sicherheitsrelevanten Pflichten auseinandersetzen. Die Vielzahl an Verordnungen und Richtlinien auf EU- und Bundesebene, Verwaltungsvorschriften, technischen Regelungen und Vorgaben der Versicherer macht es für Unternehmen und Führungskräfte jedoch schwierig, den Überblick zu behalten.
Die komplexe betriebliche Realität ist von steigenden technischen Anforderungen und einer permanenten Zunahme von unternehmensinternen und externen Schnittstellen geprägt.
Ein gut strukturiertes Betreiberpflichtenmanagement bedeutet für Sie, alle öffentlich-rechtlichen und vertraglichen Vorschriften einzuhalten und dies im Bedarfsfall jederzeit schriftlich nachweisen zu können. Das ist die Basis für Ihre Enthaftung als verantwortliche Person im Sinne eines rechtskonformen Betriebes Ihrer Anlagen und Gebäude.
Wer ist Betreiber? Welche Betreiberpflichten müssen erfüllt werden?
Als Betreiber gelten gemäß VDI 3810 alle natürlichen oder juristischen Personen (z.B. verantwortliche Führungskräfte), die für Anlagen oder Einrichtungen verantwortlich sind und die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit haben, notwendige Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit dieser Anlagen zu treffen. Spätestens seit der novellierten Betriebssicherheitsverordnung (02/2015) gilt eine verschärfte Rechtsprechung – auch im Sinne der Arbeitgeberpflichten. Der Betreiber haftet für den bestimmungsgemäßen Betrieb seiner Anlagen.
Die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung ist gleichbedeutend mit der Einhaltung und Umsetzung der allgemeingültigen Anforderungen der technischen Regelwerke. Dem Betreiber obliegt demnach die, auf gesetzlichen und vertraglichen Pflichten begründete, Verantwortung zur aktiven und vorausschauenden Kontrolle und Dokumentation der Risiken und Sicherheitsmaßnahmen durch Reduktion der Schadenswahrscheinlichkeiten und Schadensauswirkungen. Die Verhütung eines Organisationsverschuldens durch die unzureichende Pflichtenerfüllung infolge mangelnder Kenntnis, fehlendem Fachwissen oder unwirksamer Delegation geht einher mit der Rechtssicherheit und Rechtskonformität (Legal Compliance) eines agierenden Unternehmens.
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Unsere Leistungen für Ihre Betreiberpflichten
- Durchführung von Inhouse-Workshops und Webkonferenzen zur allgemeinen Einführung in das Thema Betreiberpflichtenmanagement oder zu konkreten Fragestellungen des Betreibers
- Methodische Unterstützung bei der Konzeptionierung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen von Inhouse-Workshops oder Webkonferenzen
- Erarbeitung von Musterdatensätzen für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für nicht-überwachungspflichtige Anlagen und Arbeitsmittel als Excel-/Word-Dokumente oder innerhalb einer Software-Lösung
- Methodische Unterstützung bei der Erstellung von Instandhaltungs- und Prüfkonzepten sowie Sicherheitsberichten nach § 9 StörfallV, Sicherheitsmanagementkonzepten, Explosionsschutzdokumenten/-konzepten und Betriebshandbüchern
- Hilfestellung bei anweisenden und nachweisenden Dokumenten (Unterweisungen, Delegation, Fremdfirmen-Koordination)
- Unterstützung bei der systematischen Risikoanalyse (HAZOP/PAAG/LOPA)
- Unterstützung bei den rechtlichen Anforderungen und Herstellerpflichten zur Maschinenrichtlinie (EU-Maschinenverordnung) im Falle von „wesentlichen Veränderungen“, Herstellung für den Eigengebrauch und Austausch von Einzelaggregaten sowie der Prüfung lückenloser Konformität (z.B. im Sinne einer „Gesamtheit von Maschinen“) und Erstellung von internen Leitlinien zur Umsetzung der Maschinenrichtlinie oder Risikobeurteilungen
- Vor-Ort-Bestandsaufnahme von Gebäuden, Anlagen und technischen Einrichtungen
- Strukturierung von Standorteinheiten und Organisationseinheiten als Excel-/Word-Dokumente oder innerhalb einer Software-Lösung
- Erstellung von Importdateien zur effizienten Datenmigration von SAP-Daten, Excel-Daten etc. in bestehende oder neue HSE-Software-Lösungen
- Erstellung von Anlagenkatastern und Arbeitsmittel-Listen (inkl. Kategorisierung) auf Basis der Betreiberdokumentation oder einer Bestandsaufnahme vor Ort
- Aufbau eines Dokumentenmanagement-Systems
- Durchführung von Compliance Check Audits und technischen Revisionen zu den Themen Anlagensicherheit, Arbeitsschutz, Umwelt- und Gesundheitsschutz inkl. Fragenkatalogen zur Aufbau- und Ablauforganisation und Begehungen von Betriebsbereichen/Anlagen
- Konzepterstellung für die Bewertung der Prozesse hinsichtlich gesetzlicher Anforderungen und Überprüfung der Einhaltung von gesetzlichen Regelungen
- Zusammenfassung der Feststellungen in Kurz- und Auditberichten und Erstellung von Maßnahmenplänen als Excel-/Word-Dokumente oder innerhalb einer Software-Lösung
- Gemeinsame Priorisierung der Maßnahmen und Abstimmung von Zeitplänen mit den Verantwortlichen
- Durchführung von Follow-up-Audits zur Umsetzung der Maßnahme
- Erarbeitung und Bereitstellung von Fragenkatalogen für interne Audits und Betriebsrundgänge
- Digitalisierung von Auflagen/Nebenbestimmungen aus Genehmigungen inkl. Scan Service sowie Ableitung von Maßnahmenplänen
- Erstellung von Rechtskatastern für die Rechtsbereiche Anlagensicherheit, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Gesundheitsschutz
- Ableitung konkreter Rechtspflichten und Maßnahmen sowie deren Verknüpfung mit Verantwortlichen
- Ableitung von Prüfplänen inkl. Soll-Ist-Abgleich vorhandener Prüfpflichtenübersichten
- Regelwerksverfolgung und Handlungsempfehlungen zu Umsetzung und Auswirkungen geänderter Regelwerke und Rechtspflichten (Workshops)
Betreiberhaftung – Verschärfung der unternehmerischen Eigenverantwortung
Häufig entsteht das Bewusstsein für die eigene Verantwortung erst im Falle eines bereits entstandenen Schadens und den damit verbundenen haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Organisationsverschulden, die Nichteinhaltung geforderter Prüffristen oder Verstöße gegen technische Standards werden zu rechtlich relevanten Argumenten z.B. für die Forderung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass sich die Haftungsvoraussetzungen zu Lasten der Unternehmen und Führungskräfte deutlich verschärft haben. Zusätzlich erhöht die zunehmende unternehmerische Eigenverantwortung das Risikopotenzial für weitere Versäumnisse.
Wichtig zu wissen: Im Schadenfall gilt für Sie als Betreiber nicht die Unschuldsvermutung. Sie als Betreiber müssen nachweisen, dass im Vorfeld alles Zumutbare veranlasst wurde, um Schäden zu vermeiden. Eine entsprechende Dokumentation ist daher unerlässlich. Dazu gehören anweisende Dokumente wie Verfahrensanweisungen, Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sowie nachweisende Dokumente wie Organigramme, Prüfberichte, Ausbildungsnachweise und Pflichtenübertragungsdokumente.
Betreiberpflichtenmanagement - Ihre Vorteile
TÜV NORD unterstützt Sie dabei, Ihr Ziel der Rechtssicherheit im Betrieb von Anlagen und Gebäuden zu erreichen. Von der Durchführung eines Audits über die Strukturierung der konkreten Rechts- und Prüfpflichten für Ihren gesamten Anlagenbestand im Rahmen einer Detailanalyse bis hin zur Unterstützung bei der Erstellung aller erforderlichen Dokumente – wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Konzept zur Umsetzung Ihrer Betreiberpflichten. Dabei identifizieren wir unnötige Maßnahmen und reduzieren Ihren organisatorischen Aufwand. Die Möglichkeit der modularen Beauftragung dient der individuellen Anpassung an Ihre Bedürfnisse und Anforderungen.
- reduziert technische und haftungsrechtliche Risiken
- berücksichtigt juristische und technische Aspekte
(Erstellung Rechtskataster und Anlagenkataster) - betrachtet Ihren kompletten Standort
(Anlagen, Gebäude, Flächen, Menschen, Prozesse und die Umwelt) - bietet mehr Sicherheit und Transparenz
(intern – gegenüber Ihren Mitarbeitern)
(extern – gegenüber der Öffentlichkeit und Behörden) - informiert zu geänderten relevanten Regelwerken und den daraus resultierenden Rechtspflichten